Umeldung des Wohnsitzes

Für alle Auswanderer kommt früher oder später der Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr von einer „Auswanderung auf Probe“ sprechen können. Nach einem dreimonatigen Aufenthalt auf der schönen Baleareninsel ist es für Auswanderer sogar verpflichtend, sich auf Mallorca anzumelden.
Eine erfolgreiche Anmeldung in Spanien setzt aber selbstverständlich auch eine Abmeldung in Deutschland voraus. Wie man bei An- und Abmeldung vorzugehen hat, soll im Folgenden beschrieben werden.

Die Abmeldung in Deutschland

Bevor man sich auf Mallorca anmelden kann, gilt es sich in Deutschland abzumelden. Leider gibt es hierbei keine für alle Bundesländer einheitliche Regelung, sodass die genauen Schritte der Abmeldung gegebenenfalls etwas abweichen können. In vielen Fällen genügt jedoch der Gang zum Bürgerbüro, wo man ein entsprechendes Formular ausgehändigt bekommt. Hat man dieses zufriedenstellend ausgestellt, bekommt man eine Abmeldebescheinigung ausgestellt, die man gut aufbewahren sollte.

Übrigens: Selbst wenn man seinen deutschen Wohnsitz behalten und nur die Hälfte des Jahres auf Mallorca verbringen möchte, kann der Sitz auf Mallorca nicht einfach als Zweitwohnsitz genutzt werden. Ein Zweitwohnsitz bleibt immer auf das Land beschränkt, in dem sich auch der Erstwohnsitz befindet. Wer ernsthaft nach Mallorca auswandern möchte, kommt daher um eine Abmeldung aus Deutschland nicht herum.

Die Anmeldung auf Mallorca

Wer länger als drei Monate auf Mallorca lebt, muss sich auch als EU-Bürger bei der Policía Nacional anmelden. Die Anmeldung ist vergleichsweise einfach. Es genügt der Gang zum Oficina Unica de Extranjeria, das sich in Palma de Mallorca befindet. Hier bekommt man die Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.) zugeteilt, eine Identifikationsnummer, die Ausländer zum dauerhaften Arbeiten auf der Insel berechtigt.

Die Beantragung einer N.I.E. ist auch dann notwendig, wenn man nur für einen begrenzten Zeitraum, der sich länger als drei Monate erstreckt, auf Mallorca Leben und Arbeiten möchte. Hat man eine N.I.E. erteilt bekommen und hat auch weiterhin vor auf Mallorca zu leben, gilt es sich im zuständigen Amt steuerlich erfassen zu lassen. Hierzu genügt die Vorlage von N.I.E. und Personalausweis.

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