Das spanische Gesundheitssystem

Das Informieren über das spanische Gesundheitssystem bzw. über spanische Krankenversicherungen gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Punkten für Mallorca-Auswanderer. Glücklicherweise müssen sich Auswanderer auf keine allzu großen Umstellungen gefasst machen. Das spanische Gesundheitssystem unterscheidet sich zwar in verschiedenen Punkten vom deutschen, zahlreiche Leistungen werden aber auch hier von der Krankenversicherung übernommen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte – Versicherung in der Übergangszeit

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Spanien die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern, wobei es hier durchaus Unterschiede in der Versorgung gibt. Glücklicherweise müssen sich frischgebackene Mallorca-Auswanderer in der Übergangszeit nicht sofort um den Abschluss einer örtlichen Krankenversicherung bemühen. So kann man die örtliche Gesundheitsversorgung in der Übergangszeit mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in vollem Umfang nutzen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte stellt sicher, dass EU-Bürger bei befristeten Aufenthalten in anderen EU-Ländern die öffentliche Krankenversorgung zu den gleichen Bedingungen und Kosten nutzen können wie Einheimische. Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte gibt es hier.

Lebt man jedoch bereits einige Monate auf Mallorca und hat seinen Entschluss gefestigt dauerhaft auf die Balearen-Insel auszuwandern, gilt es sich über das Nationale Gesundheitssystem Spaniens (SNS) zu versichern bzw. eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die spanische Krankenkasse wird als Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) bezeichnet.

Versicherung in der INSS

Jeder legal in Spanien arbeitende Arbeitnehmer hat das Recht sich in der gesetzlichen Krankenversicherung INSS zu versichern. Diese ist staatlich organisiert und wird über Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Aktuell sind rund 90 Prozent der Spanier auf dies Weise versichert. Um sich auch als deutscher Auswanderer im SNS versichern zu können, gilt es bei der deutschen Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen. Mit dieser kann man bei den spanischen Behörden die spanische Versicherungskarte Tarjeta Sanitaria beantragen.

Damit hat man uneingeschränkten Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Lediglich Selbstständige und Freiberufler müssen sich nach einer privaten Krankenversicherung umschauen. Der Abschluss weiterer Zusatzversicherungen (speziell im Bereich Pflege) kann aber durchaus sinnvoll sein. Es empfiehlt sich vor Ort die Leistungen und Kosten entsprechender Versicherungen zu vergleichen.

Besonderheiten des öffentlichen Gesundheitssystems in Spanien

Im direkten Vergleich mit Deutschland gibt es einige auffallende Unterschiede beim spanischen öffentlichen Gesundheitssystem. Im Folgenden die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

  • Leistungen: Das spanische Pendant zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung deckt leider nicht ganz so viele Leistungen ab. Dennoch ist eine grundlegende Gesundheitsversorgung natürlich gewährleistet.
  • Hausarzt: In der Regel bekommt man auf Mallorca einen festen Hausarzt zugewiesen, bei dem man innerhalb von 1-2 Tagen einen Termin vereinbaren kann. Dieser überweist einen Patienten gegebenenfalls an einen entsprechenden Facharzt. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss, sofern eine entsprechende Behandlung nicht sehr dringend ist.
  • Kosten: Ärztliche Behandlungen (sei es beim Hausarzt oder im Krankenhaus) sind kostenfrei. Zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Prinzipiell müssen Patienten 40 Prozent der verschriebenen Medikamente selbst bezahlen. Viele Medikamente sind jedoch günstiger als in Deutschland zu haben. Positiv hervorzuheben sind außerdem die geringen Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die derzeit bei 4,7 Prozent liegen.

Krankenversicherung für Rentner

Wie man sich als deutscher, in Spanien lebender Rentner versichern muss, hängt davon ab, ob man ausschließlich eine deutsche oder auch eine spanische Rente bezieht. Wer seine kompletten Rentenbezüge aus Deutschland erhält und in Spanien keine entsprechenden Rentenansprüche hat, bleibt in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten „Einfachrente“. Eine reguläre spanische Versicherungskarte muss dennoch beantragt werden.

Wer jedoch länger als ein Jahr in Spanien gearbeitet hat und demzufolge auch eine spanische Rente ausgezahlt bekommt, muss sich in der spanischen Krankenversicherung versichern und kann nicht mehr in der KVdR versichert bleiben. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Spanien als PDF zum Download.

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1 Kommentar
anja am 20.09.19 um 09:18 Uhr
Warum müssen selbständige und Freiberufler in die private Versicherung? Ich zahle hier in Deutschland auch in die gesetzliche ein.

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